E-AUTO-FÖRDERPROGRAMM 2026

Bis zu 6.000 €2 staatliche Förderung für Ihr neues E-Auto sichern!

Profitieren Sie von der staatlichen E-Auto-Förderung 2026 und steigen Sie jetzt auf elektrische Mobilität um. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Fahrzeugauswahl und informieren Sie über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Die Förderung gilt für förderfähige Neufahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden.

 

Das Wichtigste auf einen Blick:

•    Förderung für viele batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) verfügbar
•    Auch bestimmte Plug-in-Hybride können förderfähig sein
•    Förderung beim Kauf und Leasing möglich
•    Antragstellung über die zuständige Förderstelle
•    Zuschusshöhe abhängig von den persönlichen Voraussetzungen

 

FAQ ZUR STAATLICHEN E-AUTO-FÖRDERUNG

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, das den Kauf oder das Leasing von Elektroautos und ausgewählten Plug-in-Hybriden unterstützt. Privatpersonen können je nach Einkommen und Familienstand staatliche Zuschüsse zwischen etwa 1.500 € und bis zu 6.000 € erhalten. Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmalig in Deutschland zugelassen werden.

  • Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2026
  • Antragstellung ab sofort möglich
  • Rückwirkende Förderung möglich
  • Maßgeblich ist das Zulassungsdatum, nicht der Bestellzeitpunkt
  • Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen
  • Das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen darf maximal 80.000 € sein
  • Für zwei minderjährige Kinder erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 € auf maximal 90.000 €

Elektro-Auto-Förderprogramm: Förderhöhe, Kinderzuschlag und soziale Staffelung bis zu einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-auto-kauffoerderung-2403088)

Föderkomponente Reine E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge Plug-In-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender
Basisförderung (Neukauf) 3.000 € 1.500 €
Kinderzuschlag (max. 2 Kinder) + 500 € pro Kind (max. 1.000 €)
Soziale Staffelung 1 (EInkommen unter 60.000 €) + 1.000 €
Soziale Staffelung 2 (Einkommen unter 45.000 €) + 2.000 €
Maximale Gesamtföderung 6.000 € 4.500 €

Es werden neue Fahrzeuge gefördert, die erstmals in Deutschland zugelassen werden, darunter vollelektrische PKW sowie Plug-in-Hybride - jeweils unter Einhaltung festgelegter CO2- und Reichweitenkriterien.

 

Für die Antragstellung werden der Kauf- oder Leasingvertrag, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie zwei aktuelle Einkommenssteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen (maximal 3 Jahre alt) benötigt.

Wenn ein Antragsteller die Förderkriterien nicht erfüllt, kann die Förderung ganz oder teilweise entfällt oder zurückgefordert werden. Es empfiehlt sich daher, die Bedingungen vor Antragstellung sorgfältig zu prüfen.

 

2Der dargestellte Preisvorteil dient lediglich als Beispiel und bezieht sich auf ein rein batterieelektrisches Fahrzeug bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro sowie einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren. Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sowie von der Art des Fahrzeugantriebs (rein batterieelektrisch oder Hybridantrieb). Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

** Eine staatliche E-Auto-Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, hängt von Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren ab. Beantragung, Prüfung der Voraussetzungen und Auszahlung erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden über das BAFA. Es besteht kein Anspruch gegenüber Auto-Park Rath. Weitere Informationen: www.bafa.de

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