Staatliche Förderung für Elektroautos 2026 – Jetzt bis zu 6.000 € Prämie sichern
19.01.2026

Staatliche Förderung für Elektroautos 2026 – Jetzt bis zu 6.000 € Prämie sichern

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektroautos gestartet, das ab dem 1. Januar 2026 gilt und den Kauf oder das Leasing eines neuen E-Fahrzeugs finanziell unterstützt. Gefördert werden sowohl reine Elektroautos als auch Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Reichweitenverlängerer.

Je nach Einkommen und familiärer Situation beträgt die staatliche Prämie mindestens 1.500 Euro und bis zu 6.000 Euro pro Fahrzeug. Reine Elektrofahrzeuge erhalten eine Basisförderung von mindestens 3.000 Euro, während bestimmte Plug-in-Hybride mit 1.500 Euro bezuschusst werden. Haushalte mit niedrigeren Einkommen und Familien mit Kindern können höhere Zuschüsse erhalten.

Die Förderung wird rückwirkend für Neuzulassungen ab Anfang des Jahres 2026 gewährt. Ein Online-Portal zur Antragstellung soll voraussichtlich im Mai online gehen. Insgesamt stehen rund drei Milliarden Euro im Rahmen des Programms zur Verfügung, um schätzungsweise bis zu 800.000 Fahrzeuge zu unterstützen.

Wir unterstützen Sie kompetent und individuell bei allen Fragen rund um die neue E-Auto-Prämie und sorgen dafür, dass Sie optimal von den staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren.

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

** Eine staatliche E-Auto-Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, hängt von Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren ab. Beantragung, Prüfung der Voraussetzungen und Auszahlung erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden über das BAFA. Es besteht kein Anspruch gegenüber Auto-Park Rath. Weitere Informationen: www.bafa.de

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